Informationen zur Landtagswahl 2020

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 Vorgezogener Wahltag
Die WählerInnen können schon am 17. Jänner 2020 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Pfarramt Neutal ihre Stimme abgeben.

Wahltag
Am Hauptwahltag, dem 26. Jänner 2020, von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Pfarramt Neutal, wählen die WählerInnen in ihrer Heimatgemeinde beziehungsweise in jener Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Briefwahl
Wahlberechtigte, welche sich an den beiden oben genannten Terminen nicht in ihrer Gemeinde aufhalten, können eine Wahlkarte beantragen. Die Wahlkarte muss entweder bis zum 22. Jänner 2020 schriftlich oder spätestens am 24. Jänner bis 12:00 Uhr mündlich bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

„Fliegende Wahlbehörde“
Bettlägerige WählerInnen, denen die Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde bewilligt wurde, können ihr Wahlrecht an ihrem Aufenthaltsort entweder mittels Wahlkarte oder vor der Sonderwahlbehörde ausüben.


Vorzugsstimmensystem - Wie das Persönlichkeitswahlrecht funktioniert!
Bei der Landtagswahl am 26. Jänner 2020 kommt das Persönlichkeitswahlrecht zur Anwendung. Bei der Wahl sind nachstehende Grundsätze zu beachten:

1. Wahl einer Partei
Die WählerInnen wählen mittels eines Kreuzes in dem Kreis, neben der Partei, auf dem Stimmzettel. Damit ist diese Partei gültig gewählt, wobei aber Punkt 2 zu beachten ist.
2. Vergabe von Vorzugsstimmen
Die WählerInnen können bestimmten KandidatInnen der von ihnen gewählten Partei Vorzugsstimmen geben, indem sie in den Kästchen neben dem/der Kandidaten/Kandidatin ein Kreuz anbringen. Auf der Landesliste kann eine Vorzugsstimme vergeben werden. Auf der Wahlkreisliste können bis zu 3 Vorzugsstimmen vergeben werden, wobei jede/r KandidatIn jeweils nur eine Vorzugsstimme erhalten kann.

m Anhang finden Sie den Antrag zur Beantragung einer Wahlkarte, den Antrag zur Beantragung einer Wahlkarte für die "Fliegende Sonderwahlbehörde" und eine Vollmacht zur Abholung der Wahlkarte.